Wirtschaftsprüfung

Durchführung der externen Qualitätskontrolle gem. § 57 a ff. WPO

Mit Erfolg nimmt die Solidaris am verpflichtenden System der Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer seit 2003 freiwillig teil. Auch die im Jahr 2010 erneut durchgeführte Qualitätskontrolle wurde mit Erfolg absolviert (Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer vom 22. März 2011).

Auf der Basis unserer Erfahrungen bieten wir die Durchführung entsprechender Qualitätskontrollen auch anderen mittelgroßen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an. Prüfungsgegenstand unserer Qualitätskontrolle sind die in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Bezug auf betriebswirtschaftliche Prüfungen im Sinne von § 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wird. 

Neben der Darstellung der Prüfungsergebnisse im Rahmen einer Schlussbesprechung sowie des Qualitätskontrollberichtes geben wir konstruktive Hinweise zum weiteren Auf- bzw. Ausbau Ihres Qualitätssicherungssystems.

Ihr Ansprechpartner:

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