Mit
Erfolg nimmt die Solidaris am verpflichtenden System der Qualitätskontrolle für
Wirtschaftsprüfer seit 2003 freiwillig teil. Auch die im Jahr 2010 erneut durchgeführte Qualitätskontrolle wurde mit
Erfolg absolviert (Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer vom 22. März 2011).
Auf der Basis unserer Erfahrungen bieten wir die Durchführung entsprechender
Qualitätskontrollen auch anderen mittelgroßen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
an. Prüfungsgegenstand unserer Qualitätskontrolle sind die in der
Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Grundsätze und Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in Bezug auf betriebswirtschaftliche Prüfungen im Sinne von
§ 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wird.
Neben
der Darstellung der Prüfungsergebnisse im Rahmen einer Schlussbesprechung sowie
des Qualitätskontrollberichtes geben wir konstruktive Hinweise zum weiteren
Auf- bzw. Ausbau Ihres Qualitätssicherungssystems.
Wirtschaftsprüfung
Durchführung der externen Qualitätskontrolle gem. § 57 a ff. WPO
Ihr Ansprechpartner:
Bitte wählen Sie die Kontaktperson des Ihnen nächstgelegenen Standortes.
