Wirtschaftsprüfung

Jahresabschlusserstellung

Die technische Durchführung der Aufstellung eines Jahresabschlusses erfolgt nach deutschen handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften.  

Der Auftragsumfang ist gesetzlich nicht normiert und zwischen Ihnen und uns frei vereinbar. Für die Abgrenzung des Auftragsumfangs ist entscheidend, inwieweit wir auch die Buchführung als Grundlage der eigentlichen Erstellungstätigkeit auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu beurteilen haben.  

Selbstverständlich werden die möglichen Anforderungen von Aufsichtsgremien und –behörden, Kreditinstituten, Fördermittel- und Zuschussgebern sowie anderen Empfängern an Jahresabschlüsse berücksichtigt.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich!

Ihr Ansprechpartner:

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Seminare zum Thema

Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten
16.12.2011, Köln