Unsere
Jahresabschlussprüfungen erfolgen auf Basis handelsrechtlicher,
gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Regelungen. Sie umfassen sowohl
die Prüfung von Einzelabschlüssen als auch die Prüfung von Gesamt- bzw.
Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen
Rechnungslegungsvorschriften.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Prüfung steuerbegünstigter Organisationen nach
den einschlägigen Normen des Handelsrechts, nach anderen Rechtsnormen und
branchenspezifischen Vorschriften. Den wesentlichen Bereich bildet dabei die
Prüfung von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen,
Werkstätten für behinderte Menschen, Ordensgemeinschaften, Verbänden, Spenden
sammelnden Organisationen, Kirchengemeinden, Stiftungen usw.
Sie erlangen durch unsere Tätigkeit weit mehr als nur Siegel und Testat. Unsere
Branchenkenntnis, der hohe Qualifikationsgrad unserer Mitarbeiter, die
Verwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes sowie unsere
unternehmensinterne interdisziplinäre Arbeitsweise stellen wir Ihnen eine
Vielzahl von Analysen, Aussagen und Bewertungen zur Verfügung, die
Aufsichtsgremien, Geschäftsführungen und Einrichtungsleitungen gleichermaßen
unterstützen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich!
Wirtschaftsprüfung
Gesetzliche oder freiwillige Jahresabschlussprüfungen
Ihr Ansprechpartner:
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