Wirtschaftsprüfung

Gesetzliche oder freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Unsere Jahresabschlussprüfungen erfolgen auf Basis handelsrechtlicher, gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Regelungen. Sie umfassen sowohl die Prüfung von Einzelabschlüssen als auch die Prüfung von Gesamt- bzw. Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Prüfung steuerbegünstigter Organisationen nach den einschlägigen Normen des Handelsrechts, nach anderen Rechtsnormen und branchenspezifischen Vorschriften. Den wesentlichen Bereich bildet dabei die Prüfung von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen, Ordensgemeinschaften, Verbänden, Spenden sammelnden Organisationen, Kirchengemeinden, Stiftungen usw.

Sie erlangen durch unsere Tätigkeit weit mehr als nur Siegel und Testat. Unsere Branchenkenntnis, der hohe Qualifikationsgrad unserer Mitarbeiter, die Verwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes sowie unsere unternehmensinterne interdisziplinäre Arbeitsweise stellen wir Ihnen eine Vielzahl von Analysen, Aussagen und Bewertungen zur Verfügung, die Aufsichtsgremien, Geschäftsführungen und Einrichtungsleitungen gleichermaßen unterstützen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich!

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