Die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beinhaltet nach den
einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
- der Geschäftsführungsorganisation
- des Geschäftsführungsinstrumentariums
- der Geschäftsführungstätigkeit
Neben
den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wird die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung zunehmend auch als Erweiterung einer gesetzlichen oder
freiwilligen Jahresabschlussprüfung steuerbegünstigter Körperschaften durchgeführt,
etwa im Verbandsbereich.
Art und Umfang der Prüfungstätigkeit stimmen wir bei freiwilliger Beauftragung
individuell mit Ihnen ab. Gegenstände der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung sind zum Beispiel
- aufbau- und
ablauforganisatorische Grundlagen Ihrer Organisation
- Rechnungswesen
- Informationssystem und
Controlling
- Problemstellungen aus dem Bereich
der Durchführung von Investitionen und ihrer Finanzierung.
Im Ergebnis
dokumentieren wir unsere Analyse, unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge für
eventuelle Schwachstellen und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung von
Änderungsnotwendigkeiten.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich!