Die Wesentlichkeitsanalyse und EU-Taxonomie VO

Einblick in die Berichts- und Prüfungsanforderungen

Kalender
18.09.2024
Uhr
10:00 - 12:00
Karte Pinnadel Online
Teilnahmegebühr: 100,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalt

Die Wesentlichkeitsanalyse definiert den individuellen Umfang des zu erstellenden Berichts jedes berichtspflichtigen Unternehmens. Derzeit gilt, dass lediglich etwa 20 % aller Datenpunkte der ESRS zwingend zu berichten sind. Die verbleibenden 80 % müssen nur dann berichtet werden, wenn das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsthema aus Sicht des Unternehmens oder der Anspruchsgruppen des Unternehmens von Bedeutung ist. Dies wird durch die Wesentlichkeitsanalyse festgestellt.

Auch eine Vielzahl von Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft dürfte hiervon betroffen sein.

Die EU-Taxonomie-Verordnung soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben, um zu den Zielen des Europäischen Green Deals beizutragen: Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig; es betrifft alle Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind. So müssen diese Unternehmen künftig in ihrem Nachhaltigkeitsbericht aufzeigen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung ökologisch nachhaltig sind. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting) soll in Zukunft den gleichen Stellenwert erhalten wie die bekannte Finanzberichterstattung. Zwar ist eine prüfungspflichtige Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft erst ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtend, bis dahin müssen aber die internen Berichts- und Informationsprozesse fähig sein, entscheidungsrelevante und verlässliche Angaben zeitgerecht zu liefern. Erreichbar ist dies nur eingebettet in einer nachhaltigen Strategie und einem nachhaltigen Management.

In unserem zweistündigen Kompakt-Webinar beantworten Ihnen unsere Experten WP Dr. Christoph Thiesen (Sustainability Auditor IDW), WP StB Matthias H. Appel (Sustainability Auditor IDW) und Niklas Koch grundlegende Fragen zur Wesentlichkeitsanalyse, u. a.:

  • Wie sieht der Aufbau und die Zielsetzung einer Wesentlichkeitsanalyse aus?
  • Welche Anforderungen müssen bei einer ESRS-konformen Wesentlichkeitsanalyse erfüllt werden?
  • Wie können die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung in den Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft umgesetzt werden?
  • Wie erfolgt die Integration der EU-Taxonomie in die CSRD und in die ESRS?
  • Was sind die ersten Schritte zur praktischen Umsetzung?
  • Was erwartet mich in der Prüfung?

Zielgruppe

Das Online-Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Führungskräfte von Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie an Verantwortlichen für die Nachhaltigkeit.

 

Kostenpflichtige Anmeldung
 

Solidaris Matthias Appel
Referent
Solidaris Dr. Christoph Thiesen
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Solidaris Matthias Appel
Matthias H. Appel
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Freiburg
Solidaris Dr. Christoph Thiesen
Dr. Christoph Thiesen
Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser
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