Best Practices in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Viele Unternehmen bereiten sich derzeit auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung vor. Der Nachhaltigkeitsbericht wird hierbei als ein wichtiges Instrument angesehen, um die ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Leistungen eines Unternehmens transparent zu machen. Für Unternehmen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist es essenziell, diese Berichte nicht nur zu erstellen, sondern auch die darin enthaltenen Erkenntnisse und Best Practices zu verstehen und umzusetzen. Wir fassen im Folgenden die wesentlichen Erkenntnisse aus der Durchsicht der ersten europäischen Nachhaltigkeitsberichte zusammen und leiten daraus Empfehlungen für die Praxis ab. Der Fokus liegt auf der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Einbindung der Stakeholder sowie den Themen Klimawandel (ESRS E1), eigene Belegschaft (ESRS S1) und Governance (ESRS G1).


Startpunkt: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung und berücksichtigt sowohl die finanzielle als auch die Impact-Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsthemen. Viele Unternehmen haben hierfür strukturierte Prozesse etabliert, die eine systematische Identifikation und Bewertung wesentlicher Themen ermöglichen. Die Vorauswahl potenzieller Stakeholder und relevanter Nachhaltigkeitsthemen erfolgt oft durch Workshops und wissenschaftlich anerkannte Themenlisten. Im Anschluss werden quantitative Datenerhebungen (z. B. standardisierte Umfragen) durchgeführt, um die wesentlichen Themen zu identifizieren. Die Ergebnisse werden in der Regel grafisch in Wesentlichkeitsmatrizen dargestellt, die die Prioritäten der verschiedenen Themen verdeutlichen. Empfehlung: Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sollten ebenfalls eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchführen und die Ergebnisse grafisch aufbereiten. Dies erleichtert die Kommunikation der Prioritäten und unterstützt die strategische Planung.
 

Wichtig: Einbindung der Stakeholder

Die Einbindung von Stakeholdern ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit und die Relevanz der Nachhaltigkeitsberichte. Viele Unternehmen nutzen hierfür verschiedene Ansätze, wie Workshops, Umfragen und qualitative Interviews. Stakeholder werden aktiv in den Prozess eingebunden, um deren Bedürfnisse und Erwartungen zu erfassen und in die strategische Planung zu integrieren. Eine transparente Kommunikation der Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Maßnahmen stärkt das Vertrauen der Stakeholder und fördert die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsstrategien. Empfehlung: Regelmäßige Stakeholder-Befragungen und die Nutzung von bestehenden Informationsquellen (Patientenbefragung, Jahresgespräche mit Kostenträgern, Mitarbeiterumfragen etc.) können wertvolle Rückmeldungen liefern und zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.
 

Zentraler Schwerpunkt ESRS E1: Klimawandel

Der Klimawandel ist eines der zentralen Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen erfassen ihre Treibhausgasemissionen nach dem GHG-Protokoll in Scope 1, 2 und 3 und setzen sich klare, messbare Ziele zur Reduktion dieser Emissionen. Viele Berichte enthalten detaillierte Angaben zum Energieverbrauch, zu den verwendeten Energieträgern und zur Energieintensität. Zudem werden klimabedingte Risiken analysiert und in die unternehmerischen Risikomanagementprozesse integriert. Die Fortschritte und Erfolge in diesen Bereichen werden häufig durch grafische Darstellungen wie Balkendiagramme und Liniengrafiken visualisiert. Empfehlung: Unternehmen sollten klare, messbare Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen setzen und regelmäßige Fortschrittsberichte erstellen. Die Einbindung von Mitarbeitern und die transparente Kommunikation gegenüber den Stakeholdern sind essenziell für den Erfolg dieser Maßnahmen.
 

Geschäftsgrundlage ESRS S1: Eigene Belegschaft

Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit, insbesondere in Bezug auf die eigene Belegschaft, ist ein weiterer Schwerpunkt der Berichte. Viele Unternehmen legen großen Wert auf die Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -entwicklung sowie auf die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Quantitative Datenpunkte wie Mitarbeiterzahlen, Diversität, Sozialschutzmaßnahmen und Weiterbildungsangebote werden detailliert dargestellt. Die Daten werden oft durch interne HR-Systeme erfasst und in den Berichten quantifiziert. Grafische Darstellungen wie Tortendiagramme und Balkendiagramme veranschaulichen die Verteilung der Mitarbeiter nach verschiedenen Kriterien. Empfehlung: Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sollten umfassende Programme zur Mitarbeiterentwicklung und -bindung implementieren. Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen können zur Steigerung der Zufriedenheit und Produktivität beitragen. Die Kennzahlen Fluktuation und Krankheitsquote sowie altersbezogene Informationen müssen hierbei im Fokus der langfristigen Ausrichtung stehen.


Schwerpunkt ESRS G1: Governance

Die Governance-Aspekte der Nachhaltigkeit sind ebenfalls von großer Bedeutung. Unternehmen berichten über die Zusammensetzung ihrer Führungsorgane nach Geschlecht und anderen Diversitätskriterien sowie über Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und zur Förderung einer transparenten Unternehmensführung. Quantitative Datenpunkte zu Vorfällen von Korruption und den ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien werden detailliert dargestellt. Die Daten werden durch interne Kontrollsysteme und Compliance-Abteilungen erfasst und ausgewertet. Organigramme und Diagramme zur Verteilung der Verantwortlichkeiten und zur Darstellung der Governance-Strukturen sind weit verbreitet. Empfehlung: Eine starke Governance-Struktur ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg. Unternehmen sollten klare Verhaltensrichtlinien und regelmäßige Schulungen zur Förderung einer ethischen Unternehmenskultur etablieren.
 

Immobilienstrategie und Transformationsplan

Viele Unternehmen berichten über ihre Immobilienstrategie und Transformationspläne, um nachhaltiger zu wirtschaften und den Energieverbrauch zu senken. Hier einige zentrale Aspekte, die häufig hervorgehoben werden:

Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Unternehmen investieren in energieeffiziente Gebäude und erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaikanlagen, um ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Beispiele hierfür sind die Implementierung von Energiemanagementsystemen und die Umstellung auf nachhaltige Energiequellen.

  1. Nachhaltige Bauprojekte: Es wird verstärkt in nachhaltige Bauprojekte investiert, die hohen Umweltstandards entsprechen. Dies umfasst sowohl Neubauten als auch Renovierungen bestehender Gebäude mit dem Ziel, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu verbessern.
  2. Transformationspläne: Viele Unternehmen haben umfassende Transformationspläne entwickelt, die konkrete Maßnahmen zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele enthalten. Diese Pläne beinhalten oft einen Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel. Empfehlung: Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sollten ebenfalls eine klare Immobilienstrategie und Transformationspläne entwickeln, die auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz abzielen. Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Bauprojekte können nicht nur die Umweltbelastung reduzieren, sondern auch langfristig Kosten einsparen und das Unternehmensimage verbessern.
     

Umsetzung der Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung hilft dabei zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig (im Sinne der EU-Kommission) eingestuft werden können. Um dies praktisch umzusetzen, haben Unternehmen verschiedene Ansätze gewählt, die auch für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft nützlich sind.

  • Aktivitäten identifizieren: Überprüfen Sie Ihre Geschäftsbereiche auf sogenannte taxonomiefähige Tätigkeiten, die nachhaltig sein könnten. Dies kann durch eine einfache Analyse der aktuellen Geschäftsprozesse und der geplanten Investitionsmaßnahmen erfolgen.
  • Nachhaltigkeit bewerten: Prüfen Sie die identifizierten Tätigkeiten anhand der EU-Taxonomie-Kriterien. Fragen Sie sich, inwiefern diese Tätigkeiten zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Kreislaufwirtschaft oder zu anderen Umweltzielen beitragen.
  • Ergebnisse dokumentieren: Halten Sie fest, welche Tätigkeiten als taxonomiefähig und -konform bewertet wurden und wie Sie zu diesem Schluss gekommen sind. Nutzen Sie hierfür einfache und klare Dokumentationsmethoden. Empfehlung: Starten Sie mit den Bereichen, in denen Sie den größten Einfluss haben, und erweitern Sie die Analyse schrittweise. Nutzen Sie die Erkenntnisse aus bereits veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichten und nehmen Sie eine zeitnahe Abstimmung mit dem Abschlussprüfer vor.

Fazit

Die ersten europäischen Nachhaltigkeitsberichte bieten wertvolle Einblicke und Best Practices für die Umsetzung der ESRS. Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft können von diesen Erkenntnissen profitieren, indem sie strukturierte Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse einführen, die Einbindung der Stakeholder stärken und klare Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Mitarbeiterförderung und Governance setzen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können sie nicht nur ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, sondern auch langfristig wirtschaftlichen Erfolg sichern.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Freiburg
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Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser

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